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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 der Firma Friedrich Seidel GmbH, Auerbacher Straße 31, 08233 Treuen

 

Vorbemerkung

Diese allgemeinen Geschäftsbeziehungen gelten ausschließlich für alle Geschäfte der Firma Friedrich Seidel GmbH, als Verkäufer, mit gewerblichen Kunden. Sie finden ausdrücklich keine Anwendung auf private Endkunden.

 

1. Eigentumsvorbehalt

a. Wir behalten uns das Eigentum der Ware bis zur Bezahlung aller Rechnungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Soweit wir mit dem Käufer die Zahlung des Kaufpreises aufgrund eines Scheck-Wechsel-Verfahrens vereinbaren, erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die Einlösung des von uns akzeptierten Wechsels durch den Käufer und erlischt nicht durch die Gutschrift des erhaltenen Schecks bei uns. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. Hierin liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren freihändiger Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

b. Bei Pfändungen der Waren oder sonstigen Eingriffen an ihnen durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir unsere Rechte geltend machen können. Der Käufer ist nur berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Jede Pfändung oder Sicherungsübereignung unserer Waren zugunsten Dritter ist ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht zulässig.

c. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns - im Inland einschließlich der Mehrwertsteuer - bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungswertes ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte zustehen. Wir nehmen die Abtretung an. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen und die Abtretung auch nicht offenlegen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt oder die Zahlungen einstellt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

 

2. Retourenbearbeitungskosten werden nicht erstattet, es sei denn, sie wurden mit der Verkäuferin abgestimmt.

 

3. Mängelrügen haben in schriftlicher Form zu erfolgen.

 

4. Bei Artikeln mit Stickereien stellen geringfügige Abweichungen vom Design des Musters keinen Mangel dar.

 

5. Die bestellte und gelieferte Ware darf nur an Endverbraucher geliefert werden. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Vereinbarung verpflichtet sich der Käufer, eine Vertragsstrafe in Höhe von 20% der Auftragssumme  an den Verkäufer zu zahlen. Der Verkäufer ist ferner zum sofortigen Abbruch der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer berechtigt.

 

6. Wir sind berechtigt, nur gegen Vorauskasse, Nachnahme oder Stellung einer Bankbürgschaft zu liefern, wenn

- die SüdFactoring GmbH oder die Hermes Kreditversiche-

   rung für den Käufer kein Warenkreditlimit einräumt                                                                                                  

   oder dieses sperrt,

- eine der Banken des Käufers den Kredit kündigt oder

   keine Verfügungen mehr zulässt,

- beim Käufer ein Scheck oder Wechselprotest vorkommt,

- der Käufer zahlungsunfähig wird,

- hinsichtlich des Vermögens des Käufers ein Antrag auf                                                                                       

  Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird.

 

7. Sämtliche Forderungen aus Lieferungen des Verkäufers sind im Rahmen eines Factoring-Vertrages an die SüdFactoring GmbH, Am Hauptbahnhof 2, Postfach 10 42 44, 70037 Stuttgart, übertragen. Zahlung kann mit schuldbefreiender Wirkung nur an diese geleistet werden.

 

8. Gerichtsstand für beide Teile und für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist nach unserer Wahl Stuttgart (Sitz der SüdFactoring GmbH, mit der wir fest zusammenarbeiten) oder Chemnitz , wenn der Käufer Kaufmann ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder wenn er nach Vertragsschluss seinen Wohn- oder seinen Geschäftssitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder seinen Wohn- oder Geschäftssitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Es bleibt uns jedoch vorbehalten, den Käufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Erfüllungsort für alle Vertragsverpflichtungen beider Parteien ist Schreiersgrün, wenn der Käufer Kaufmann ist. Auf sämtliche Geschäfte, einschließlich Scheck- und Wechselgeschäfte, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, einschließlich den in Deutschland geltenden Handelsbräuchen und technischen Gepflogenheiten Anwendung.

 

9. Sollte eine Bestimmung unserer AGB unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist entsprechend ihrem Sinngehalt durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen.

 


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